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   BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88   

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https://dejure.org/1989,6182
BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88 (https://dejure.org/1989,6182)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1989 - 1 WB 59.88 (https://dejure.org/1989,6182)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1989 - 1 WB 59.88 (https://dejure.org/1989,6182)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Der in den genannten Grundgesetzbestimmungen, insbesondere in Art. 87 a Abs. 1 Satz 1 GG erteilte Verfassungsauftrag umfaßt auch das Gebot, das innere Gefüge der Streitkräfte so zu gestalten, daß sie ihren militärischen Aufgaben gewachsen sind (BVerfGE 28, 36, 47) [BVerfG 18.02.1970 - 2 BvR 531/68].
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 WB 149.78

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.
  • BVerwG, 17.12.1975 - I WB 112.74
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Insbesondere kann der hier zu entscheidende Fall nicht mit den Sachverhalten verglichen werden, die Grundlage der Entscheidungen des Senats vom 17. Dezember 1975 - 1 WB 112/74 = BVerwGE 53, 111 und vom 23. Oktober 1979 - 1 WB 149/78 = BVerwGE 63, 278 waren.
  • BVerwG, 11.02.1970 - I WDB 10.69
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind Maßstab dessen, was von dem Soldaten verlangt werden kann, die Erfordernisse des militärischen Dienstes (§ 6 SG; vgl. BVerwGE 43, 48).
  • BVerwG, 22.02.1984 - 1 WB 60.82

    Abstrakte Überprüfung der STAN - Gerichtliche Überprüfung von Einzelmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Wenn der BMVg im Rahmen seiner organisatorischen Entscheidungsbefugnis bisher davon abgesehen hat, im Hinblick auf die Vielgestaltigkeit des militärischen Dienstes und die unterschiedlichen Bedürfnisse hinsichtlich der Dienstplangestaltung in den Teilstreitkräften und den einzelnen Verbänden eine (zwingende) Dienstzeitbegrenzung festzulegen, so ist es nicht Aufgabe des Gerichts, die darin zum Ausdruck kommenden organisatorischen Vorstellungen des BMVg auf ihre Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen (vgl. BVerwG Beschluß vom 22. Februar 1984 - 1 WB 60/82).
  • BVerwG, 12.02.1987 - 1 WB 16.86

    Versetzung auf einen STAN-Dienstposten A 13 im Bereich des Bundesministers der

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Schließlich ist der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag schon deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil er gegenüber dem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag nach der auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär ist (BVerwG Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N. und vom 30. November 1988 - 1 WB 6/88).
  • BVerwG, 25.05.1983 - 1 WB 58.81

    Wehrbeschwerdeverfahren - Antragsbefugnis - Rechtsverletzung - Verletzung eigener

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Ein selbständiger Feststellungsantrag, der darauf abzielt, eine abstrakte Frage losgelöst vom konkreten Fall allgemein rechtlich zu klären, ist stets unzulässig, selbst wenn er für die Klärung einer Vortrage in einem zulässigen gerichtlichen Antragsverfahren erheblich sein könnte (BVerwG Beschluß vom 25. Mai 1983 - 1 WB 58/81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 30.11.1988 - 1 WB 6.88

    Verwendung eines Soldaten als Jugendoffizier - Führung eines Personalgesprächs

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Schließlich ist der hilfsweise gestellte Feststellungsantrag schon deswegen als unzulässig zu verwerfen, weil er gegenüber dem Anfechtungs- oder Verpflichtungsantrag nach der auch im gerichtlichen Antragsverfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO subsidiär ist (BVerwG Beschlüsse vom 12. Februar 1987 - 1 WB 16/86 - m.w.N. und vom 30. November 1988 - 1 WB 6/88).
  • BVerwG, 04.09.1970 - I WB 63.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Das gerichtliche Antragsverfahren gemäß §§ 17, 21 WBO hat nicht den Sinn, das Handeln der zuständigen militärischen Vorgesetzten allgemein zu überprüfen; es setzt vielmehr stets einen auf einer rechtswidrigen dienstlichen Maßnahme beruhenden Eingriff in die Rechte des Antragstellers selbst voraus (BVerwG Beschluß vom 4. September 1970 - 1 WB 63/70 - m.w.N.).
  • BVerwG, 16.09.1970 - I WB 85.70

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1989 - 1 WB 59.88
    Eine vom Einzelfall losgelöste allgemeine Überprüfung zentraler Dienstvorschriften nach der Art eines Normenkontrollverfahrens ist der Wehrbeschwerdeordnung jedoch fremd (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. BVerwG Beschluß vom 16. September 1970 - 1 WB 85/70).
  • BVerwG, 24.02.1971 - I WB 165.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.03.1987 - 1 WB 109.86

    Wehrbeschwerde - Soldaten - Laufbahnwechsel - Dienstliche Verwendung

  • BVerwG, 05.11.1987 - 1 WB 59.87

    Auswahlverfahren für die Beförderung zum Stabsfeldwebel und Oberstabsfeldwebel -

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